Rückruf-Desaster
Im ersten Halbjahr 2014 wurden sage und schreibe über 21.000 Motorräder diverser Marken wegen acht Rückrufaktionen zurück in die Werkstatt geholt. Als zuständige Behörde für Fahrzeuge und Fahrzeugteile gilt das Kraftfahrt Bundesamt kurz „KBA“. Grundsätzlich wird nicht zwischen PKW und Motorrädern unterschieden, aber es zeigt sich dennoch, dass besonders Motorräder von diesen Rückrufen betroffen sind. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz müssen die Hersteller das KBA über einen möglichen Defekt des Fahrzeugs in Kenntnis setzen. Ein betroffener Hersteller unter vielen ist BMW Motorrad, der z.B. den BMW-Tourer R 1200 RT auf Grund einer Bruchgefahr der Federbein-Kolbenstange zurückrufen musste. „Trotz der hohen Qualitätsansprüche und Absicherungsmaßnahmen im Produktionsprozess können Abweichungen entstehen.“, so der Pressesprecher von BMW Motorrad Der Aufforderung ein betroffenes Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen ist unbedingt nachzukommen. Bei Missachtung kann es zu einem Benutzungsverbot kommen und bei besonders gefährlichen Mängeln meldet das KBA nicht reparierte Fahrzeuge den Zulassungsbehörden. Die Kosten für diese Reparaturen werden im Normalfall übernommen, auch wenn weder Hersteller noch Händler rechtlich dazu verpflichtet sind. Ein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug entfällt. Rückrufaktionen von BMW Motorrad:
Datum
Hersteller
Modell
Bauzeitraum/ Fahrzeug-Identnr.
Anlass
6/2014
BMW
R1200GS
Okt.2012- Aug.2013
Wellendichtring am Getriebeausgang löst sich
6/2014
BMW
R 1200 RT (mit Dyn. ESA)
Modelljahr 2014
Kolbenstange des hinteren Federbeins kann brechen
5/2014
BMW
C600Sport,C650GT, F700GS, F800 GS, R1200GS,R1200R
18.Nov.2012- 11.Okt.2013
Der Seitenständerschalter ist undicht, kann zum Absterben des Motors führen
10/2013
BMW
F 700GS F800 GS
1.Juli 2011- 18.Okt.