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· Joe

Nicht nur der Preis muss stimmen

Auch die Leistung muss passen - wie jedes Jahr gilt der 30. November als Moment, wo man sich Gedanken um die Kfz- Versicherung machen sollte, weil die Pflichtversicherung für die Zweiräder unabhängig vom Abschlusszeitpunkt ist - egal ob Frühjahr oder Herbst. Um im Zeitfenster der Versicherung zu bleiben, muss die Kündigung einen Monat vor Abschluss des Versicherungsjahres eingeleitet sein. Die Preise für die Haftpflicht und Teilkasko-Versicherung werden natürlich von der Motorleistung bestimmt. Aber auch das Leistungsgewicht des Motorrads spielt eine Rolle, um z.B. unfallträchtige Bikes herauszufiltern. So kann es sein, dass die Kosten einer leichten 600er- Supersportlerin trotz der selber Motorleistung deutlich höher sind, als bei einer schweren 1200er- Bandit. Auch das Bestehen eines Antiblockiersystems wirkt sich lobenderweise positiv auf die Preiskalkulation aus. Es gibt noch weitere Faktoren, die auf den Betrag einflussnehmen: —Wo wird das Bike abgestellt? —Wie viele Kilometer ist man unterwegs? —monatlich oder jährlich bezahlen? Es gäbe massenhaft Gründe dafür, die Zahlen einmal pro Jahr genauer unter die Lupe zu nehmen, um mögliche Euros zu sparen. Beim Versicherungstuning sollte man aber auf eines verzichten: falsche Angaben. In diesen Fall drohen vertraglich geregelte Gegenmaßnahmen, die einen rückwirkenden Effekt des Tarifs bringen bis hin zur Kündigung der Versicherung. Die üblichen Tarifrechner, die man im Internet findet, helfen einem, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, doch hier ist Vorsicht geboten. Diese Online-Dienste sind alles andere als unabhängig. Denn sie werden vor allem von den Provisionen bezahlt, die sie bei der Abschließung des Tarifs von den Versicherungsgesellschaften erhalten. Selbst bei Marktführern wie z.B. Check24.de fehlt laut einer Analyse eines Branchendienstes mehr als ein Drittel der Gesellschaften. Außerdem empfiehlt es sich eine Abfrage vom Tarif auf den Seiten der Direktversicherer zu starten, denn damit ist der Preis von Beginn an festgelegt. Deckungssummen für Personenschäden sind gesetzlich vorgeschrieben. Umso höher, desto besser für den Versicherten, denn wenn der Schaden des vorgeschriebenen Mindestbetrages überschritten wird, zahlt man aus eigener Tasche. Mit der Klausel „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ ist nicht zu vernachlässigen, denn der Versicherer möchte mit Hilfe dieser Klausel dem Vertragspartner Teilschuld am Geschehen geben und somit seine Kosten gegenüber diesem senken. Wem die gesetzliche Absicherung zu wenig ist, für den besteht die Möglichkeit sich freiwillig über den Kaskoschutz hinaus seine eigenen Ansprüche mitversichern zu lassen. Nützlich auf jeden Fall vor Sturmschäden, Fahrzeugdiebstahl oder vor einen Wildunfall sich mit einer Teilkasko abzudecken. Die Vollkasko ergänzt die Teilkasko um selbstverschuldeten Schaden am Fahrzeug. Desweiteren sollte vor der Kündigung der alten Versicherung bereits der neue Vertrag vorliegen.